III. VCC „Compliance-Dialog: Compliance zwischen Staat und Wirtschaft“

 III. Viadrina Compliance Congress | Termin: 1.-2. Juni 2015 | Raum: Logensaal, Europa-Universität Viadrina
 Einladung.pdf | Programm | Bericht

Grußwort des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas

© Frank Nürnberger

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des dritten Viadrina Compliance Congresses grüße ich herzlich. Dieser Kongress ist Motor für die Compliance-Praxis und treibt die Debatte nun seit drei Jahren immer wieder neu an.

Wie viel Vorsorge zur Einhaltung von Recht und Gesetz kann der Staat von der Wirtschaft erwarten? Und was ist, wenn es dennoch zu einer Straftat im Unternehmen kommt? Welche Bedeutung sollen dann Compliance-Maßnahmen für die anschließende Sanktion haben? Diese Fragen stehen im Moment im Vordergrund der Debatte, und sie werden auch Sie an den kommenden beiden Tagen beschäftigen. Sie werden der Frage nachgehen, wo „Compliance zwischen Staat und Wirtschaft“ steht und wo sie stehen sollte.

Der Staat darf erwarten, dass sich alle an Recht und Gesetz halten. Nicht mit dem Strafrecht in Konflikt zu kommen, sollte der erste Anreiz für Compliance-Anstrengungen der Unternehmen sein. Wir wissen aber auch, dass die Wirtschaft Compliance in Zukunft noch stärker als Mittel zur wirksamen Verhinderung von Straftaten nutzen kann. Deswegen überlegen wir, ob nicht zusätzliche Anreize für Compliance-Maßnahmen sinnvoll sind, zum Beispiel, indem sie sich mildernd auf die Höhe einer Geldbuße auswirken.

Schon nach geltendem Recht ist es zwar grundsätzlich möglich, Compliance-Anstrengungen zugunsten eines Unternehmens zu berücksichtigen. Wir müssen uns aber fragen, ob die gesetzlichen Regelungen ausreichen oder ob wir hier nicht mehr Rechtssicherheit brauchen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Geldbußen gegen Unternehmen zu schaffen.

Es wird nicht ganz leicht werden, hier gut handhabbare Regelungen zu formulieren. Wir wollen nicht, dass große Unternehmen und Konzerne, die sich jetzt schon einen umfangreichen Apparat für die Einhaltung von Regeln leisten, Compliance als Versicherungspolice für strafrechtliche Schadensfälle betrachten. Wir müssen aber auch darauf achten, kleine und mittlere Unternehmen nicht mit ausufernden Compliance-Anforderungen zu überfordern. 

Gleichzeitig wollen wir die Forderungen aus der Justiz nach praxistauglichen Regelungen berücksichtigen. Die Justiz kann nicht anstelle der Geschäftsleitung entscheiden, was das richtige Compliance-System für ein Unternehmen ist. Sie darf es sich aber auch nicht zu einfach machen und von einer Straftat stets auf Versäumnisse bei der Compliance schließen.

Es gibt in dieser komplexen Gemengelage einiges zu bedenken. Sie werden also viel zu besprechen haben auf Ihrer Tagung. Ich wünsche Ihnen an den kommenden beiden Tagen interessante Vorträge und weheiko_maasiterführende Debatten. Denn um gute Lösungen zu finden, sind wir auch auf Impulse aus der Wissenschaft angewiesen. Wir brauchen eine Rechtspolitik, die auf Fakten setzt und auf gründliches Nachdenken. Für beides steht das Zentrum für Interdisziplinäre Compliance-Forschung der Europa-Universität Viadrina.