Bericht

19. FORSI Security Day

Am 18. Juni 2019 wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) der 19. FORSI Security Day in den Räumlichkeiten von Securitas in Berlin ausgerichtet. Referentinnen und Referenten aus diversen Branchen wurden vom Forschungsdepartment für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI) eingeladen, um über aktuelle Geschehnisse in der Sicherheitsbranche zu sprechen. Die Tagung wurde in Form von drei spannenden Panels durchgeführt und die Themen waren insbesondere das erst neulich eingeführte Bewacherregister, das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz sowie die Digitalisierung.

Begrüßung und Eröffnungdsc_0331

Den 19. FORSI Security Day eröffnete Herwarth Brune, CEO von Securitas Deutschland, indem er die Wichtigkeit der Thematik Sicherheit für die Gegenwart und Zukunft betonte.

Anschließend richtete Gregor Lehnert, Präsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft e.V., seine Grußworte an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dabei ging er insbesondere auf die Erfahrungen und Veränderungen der letzten 20 Jahre in der Sicherheitswirtschaft ein.

Als Letzter hieß Prof. Dr. Bartosz Makowicz, Direktor des FORSI-VCC an der Europa-Universität Viadrina, die Gäste willkommen und erörterte die Idee, die hinter der Konzipierung des 19. FORSI Security Days steckt. Für die Tagung wünschte er einen erfolgreichen Verlauf.

Quo vadis Sicherheitsdienstleistungsrecht? (Eröffnungsvortrag)

Als FORSI-Gründer hielt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober zum besonderen Anlass des 20. Jubiläums des FORSI den Eröffnungsvortrag. Dabei brachte er den Gästen die Bedeutung der Wissenschaft im Dienste des Sicherheitsgewerbes näher, indem er ein Ampelmodell zur Verdeutlichung der Entwicklung dieses Verhältnisses in der Sicherheitswirtschaft nutzte. Als FORSI vor 20 Jahren gegründet wurde stand die dsc_0370metaphorische Ampel noch auf Rot und die Sicherheitswirtschaft wurde zu diesem Zeitpunkt als eine Grauzone angesehen. Etwa 10 Jahre später wurde die Sicherheitsbranche als Teil der Sicherheitsarchitektur anerkannt und dadurch sprang die Ampel auf Gelb um. Aktuell befinden wir uns in einer grünen Phase, da der Mehrwehrt der Sicherheitswirtschaft für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur anerkannt, sondern auch geschätzt wird. In seinen Ausführungen ging er zusätzlich auf den Gesetzesentwurf zum Sicherheitsdienstleistungsgesetz ein, stufte diesen als eine fundierte Arbeitsgrundlage ein und sprach gleichzeitig die Empfehlung aus eine Überarbeitung im Hinblick auf den Umfang und die Systematik vorzunehmen.

Einen Kommentar zum Eröffnungsvortrag nahm Dr. Harald Olschok, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V., vor. Das Themenfeld der Veranstaltung erweiterte er durch seine Gedanken und Ideen zur Problematik, der zu wenigen Medienpräsenz bei Angelegenheiten der Sicherheitswirtschaft sowie zu rechtlichen Regelungslücken bei Ordnungsdiensten.

 „Bewacherregister in Action“

Das erste Panel der Konferenz unter Moderation von Prof. Dr. Wolfgang B. Schünemann, Technische Universität Dortmund, ermöglichte einen umfassenden Einblick zum kürzlich eingeführten Bewacherregister. Zu Themen wurden unter anderem der Sinn und Zweck hinter dem Register, der aktuelle Umsetzungsstand sowie auftretende Schwierigkeiten und Herausforderungen aus den unterschiedlichen Perspektiven.

Den Auftakt machte Dr. Friederike Schwarzberg, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, indem sie aus Bundesperspektive berichtete. Dabei ging sie auf den Hintergrund des Registers, insbesondere die konkreten Ziele, die Umsetzung, den Zeitplan sowie den aktuellen Stand ein. Im Rahmen des Erfahrungs- und Meinungsaustauschs des Panels stellten sich Problembereiche heraus, die auf den straffen Zeitplan zur Umsetzung des Bewacherregisters sowie organisatorische Belange der Behörden zurückzuführen sind.dsc_0377

Als Vertreterin der Unternehmen äußerte sich Nora Rauch, VSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen GmbH, zum Bewacherregister und signalisierte, dass der Zweck des Bewacherregisters befürwortet wird. Bei der Umsetzung für Unternehmen treten jedoch oftmals Schwierigkeiten auf. So beispielsweise technische Fehler, das Fehlen von notwendigen Unterlagen oder Qualifikationsnachweisen der Mitarbeiter oder auch der Personalwechsel in Unternehmen. Sie betonte, dass es wichtig sei eine gute Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden und Unternehmen zu schaffen, da das Bewacherregister für viele eine vollkommen neue Materie sei, in die es sich zunächst einzuarbeiten gilt.

Am Panel nahm schließlich René Land, Gewerbeamt Cottbus, teil und als einer an der Ausarbeitung beteiligten Experten sprach er sich zu dem Sinn und Zweck der Erschaffung eines derartigen Registers aus. In seinen Augen stelle es, trotz auftretender Umsetzungsschwierigkeiten, bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Mehrwert für die Vollzugsbehörden dar. Es bietet die Möglichkeit einen Teil der bereits veralteten Gewerbeordnung mit zu viel Interpretationsspielraum zu digitalisieren. Ferner stellt es eine Hilfestellung für Unternehmen und Vollzugsbehörden dar, was im Ergebnis zu einer effektiveren Arbeitsgestaltung führt.

Zum Abschluss des Panels äußerte sich Dr. Rainer Stentzel, Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat, mit eigenen Erkenntnissen zum Thema Bewacherregister. Mit der Einführung eines solchen Registers sei das Sicherheitsgewerbe auf dem richtigen Weg. Ferner wies er darauf hin, dass es nicht zu unterschätzen sei, dass es sich bei dem Register um ein IT-Großprojekt handelt, man sich gegenwärtig der Aufgabe angenommen hat das Bewacherregister bestmöglich einzugliedern und ständige Verbesserungen vorgenommen werden.

 „Regelung des Sicherheitsgewerbes im DACH-Vergleich“

Das zweite Panel moderierte Prof. Dr. Stefan Korte von der Technischen Universität Chemnitz. Dieses stellte einen Ländervergleich zwischen den einzelnen Regelungen des Sicherheitsgewerbes dar und so präsentierten die drei Panelteilnehmer die Gesetzeslage, mögliche Lösungen und Ideen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Gregor Lehnert vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. begann mit Äußerungen zum in Deutschland geplanten Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Seiner Meinung nach sollte das Gesetz dem Zweck dienen Qualität bei Sicherheitsdienstleistungen zu gewährleisten, indem es Regelungen für spezielle Aufgabengebiete schafft sowie Anforderungen an Zuverlässigkeit, Organisation, Qualifizierung und Schulungen der Sicherheitsdienste festlegt. Dies sorge für mehr Sicherheit und Verlässlichkeit im privaten Sicherheitsgewerbe.

Als Nächstes sprach Thomas Forstner vom Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs über den hohen Zuwachs an privaten Sicherheitsdienstleistern in den letzten Jahren. Als kritisch betrachtete er, dass das Sicherheitsgewerbe in der Gewerbeordnung geregelt wird und es an Regelungen zur Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fehlt. Besonderes Augenmerk legte er darauf, dass in der Vergangenheit bereits versucht wurde ein Bewachergesetz einzubringen und mögliche Lösungen gefunden worden sind, es jedoch an der entsprechenden Umsetzung gescheitert ist. In Österreich wartet man somit weiter gespannt auf eine Gewerberechtsnovelle.

Schließlich brachte Wolfram Manner vom Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen den Gästen die aktuellen Regelungen des Sicherheitsgewerbes in der Schweiz näher. Es zeigte sich, dass eine Vielzahl von Sicherheitsdiensten durch private Sicherheitsdienstleister vorgenommen werden. So sorgen sie beispielsweise durch Überwachung, Personenschutz, Patrouillendienst oder Gefadsc_0371ngenentransport mit ihren Diensten für Sicherheit. Das Gewaltmonopol bleibe dabei aber stets bei der Polizei, da die privaten Dienstleister nur auf Grundlage von eigenständigen Regelungen und Anweisungen handeln, die an eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei geknüpft sind. Er sprach sich zudem für die Schaffung eines einheitlichen Bundesgesetzes aus.

Anschließend brachte Oliver Malchow von der Gewerkschaft der Polizei zum Ausdruck, dass die Polizei die Unterstützung durch private Sicherheitsdienstleister schätzt. Eine gute Zusammenarbeit ist wichtig und fördert die Gewährleistung der Sicherheit. Im weiteren Verlauf wies er zudem auf die Gefahren und Herausforderungen der Digitalisierung hin. In diesem Zusammenhang stellte sich auch ein hoher Bedarf an IT-Fachpersonal bei der Polizei und den Sicherheitsdienstleistern heraus.

 „Security Services 4.0 = Sicherheitswirtschaft in Zeiten der Digitalisierung“

Das letzte Panel zum Thema Sicherheitswirtschaft in Zeiten der Digitalisierung moderierte Dr. Tim Stuchtey vom Brandenburgischen Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH.

Das Panel begann mit Herwarth Brune von Securitas Deutschland und damit mit einem Vertreter eines Sicherheitsdienstleisters. Er wies auf den rasanten technischen Fortschritt hin, der zum einen Effektivität steigert und gleichzeitig Herausforderungen mit sich bringt. Er betonte, dass es Aufgabe der Sicherheitsdienstleister sei Wege und Lösungen für individuelle Schutzkonzepte zu finden und dabei auch je nach Bedarf modernste Technologie einzusetzen.

Aus dem Bereich Cyber-Security nahm Malko Steinorth von Deloitte am Panel teil und thematisierte neu entstandene Prozesse, Vorgehensweisen sowie die Abhängigkeit von IT innerhalb von Unternehmen. Ein Mittel zur Testung der Infrastruktur und kritischer Gegebenheiten sind Penetrationstests. Diese stellen das Unternehmen auf den Prüfstand und simulieren Angriffe unter realen Bedingungen, um Systeme dsc_0387und Anwendungen zu durchleuchten, Sicherheitslücken ausfündig zu machen und im Anschluss erkannte Schwachstellen zu beheben.

Schließlich äußerte sich Christoph Hampe von Bosch Sicherheitssysteme zur Sicherheitstechnik und den gegenwärtig möglichen Sicherheitslösungen. Dabei betonte er, dass das Potenzial an Sicherheitssystemen noch längst nicht ausgeschöpft ist und viele Entwicklungen sowie Fortschritte zu erwarten sind. Er erweiterte das Panel um das Thema Deep Learning, das eine Optimierung der Systeme ermöglicht. Ferner würde er es begrüßen, wenn es zur Förderung der Digitalisierung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit bundeseinheitliche Regelungen zu Sicherheitssystemen geben würde.

Fazit

Der 19. FORSI Security Day verlief erfolgreich und rief bei allen Beteiligten der Tagung wichtige Aspekte und Entwicklungen aktueller Geschehnisse rund um das Sicherheitsgewerbe ins Bewusstsein. Es stellte sich heraus, dass hinsichtlich der geplanten Gesetzesänderungen und der voranschreitenden Digitalisierung gute Zusammenarbeit privater und öffentlicher Sicherheitsdienstleister gefordert ist. Obwohl es Meinungsverschiedenheiten zu vereinzelten Themen gab, war man sich einig, dass sich die Sicherheitsbranche auf einem guten Weg befindet sich den Herausforderungen der Branche zu stellen und entsprechende sicherheitsfördernde Lösungen zu finden.

Ein Bericht von Nicole Wilczek, LL.M.