7. Viadrina Compliance Congress
Digitalisierung und Reformen - Compliance 2020
13. - 14. November 2019
im Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssystem FOKUS
Agenda | Referenten | Poster | Anmeldung | Bildergalerie | Bericht | Materialien zum Download
Inhaltliche Konzeption
Beim siebten Viadrina Compliance Congress widmen wir uns drei großen thematischen Blöcken und runden die Tagung durch zwei neue Formate ab.
Zu dem neuen Format gehören die Parallelworkshops. Etwas für Frühaufsteher. Bereits ab 8:30 Uhr organisieren wir für Sie dieses Jahr drei Parallelworkshops mit Experten, in denen die neusten DICO-Standards zu drei aktuellen Themen vorgestellt werden: Interne Untersuchungen, Geschäftspartner Compliance und Compliance Risk Assessment.
Der erste thematische Block im Plenum behandelt anschließend die aktuellen Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen Compliance, Ethik und Digitalisierung. Unter den vielen Facetten sollen zwei besonders relevante Fragen beleuchtet werden: Zum einen die Frage danach, ob und welche Compliance-Grenzen der Entwicklung der künstlichen Intelligenz zu setzen sind. Zum anderen aber, welche neuen Risiken mit dem Maschinenlernen einhergehen können und wie diese zu adressieren sind?
Der zweite thematische Block dreht sich um die höchst aktuelle Frage nach dem Einsatz der Verhaltensforschung zu Zwecken eines Compliance-Management-Systems. Während in der Fachpresse viel über Werte und Ethik im Rahmen eines CMS diskutiert wird, wollen wir uns konkret die Frage stellen, ob und inwiefern die aus der Verhaltensforschung bekannten Werkzeuge zum Compliance-Erfolg in einem Unternehmen beitragen können? Wie können wir das menschliche Verhalten im positiven Sinne, d.h. zur Erzielung der Regelkonformität beeinflussen – und ist das immer noch ethisch?
Der dritte thematische Block dreht sich um die höchst aktuelle Thematik bezogen auf die Neuregelung des Rechts der Sanktionen gegen Unternehmen. Am 22.8.2019 hat das BMJV den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität vorgelegt. Der Entwurf sieht diverse Neuregelungen vor, die bisher für kontroverse Diskussionen gesorgt haben. Die Thematik des neuen Gesetzes werden wir in mehreren Panels tief behandeln. In der 3. Diskussionsrunde geht es zuerst um die theoretischen Grundlagen der Neuregelung sowie die Einblicke in die Anwendungspraxis des künftigen Gesetzes.
Der dritte thematische Block, der zugleich den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet, setzen wir mit der parlamentarischen Runde fort, die wir zur Abwechslung des Formats am Abend des ersten Tages einrichten möchten. Mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages wollen wir darüber diskutieren, was sich demnächst im Bereich der Unternehmenssanktionierung ändert und welche Beweggründe der großen Koalition dahinterstehen? Warum werden höhere Sanktionen eingeführt und damit die eigene Wirtschaft bestraft? Wie werden sich Unternehmen künftig dank ihrer CMS wehren können?
Die Thematik setzen wir in zwei Panels des zweiten Tages fort, in denen es zum einen um einen Ländervergleich der Unternehmenssanktionierung in anderen europäischen Staaten gehen wird. Zum anderen stellen wir uns die Frage, wie künftig die sog. Compliance Defense, also der sanktionsmindernde Einsatz eines CMS vor Gericht konkret durchgeführt werden kann und welche Rolle dabei die bestehenden ISO DIN Standards spielen können.
Den zweiten Tag runden wir mit der aktuellen Thematik des Hinweisgeberschutzes ab. Deutschland wird die EU-Richtlinie umsetzen müssen und dabei einen Umsetzungsspielraum haben. Wie wird dieser genutzt? Was müssen dabei Unternehmen künftig konkret beachten?