DCGK: Neue Hinweisgebermöglichkeiten für Compliance-Verstöße
16.01.2017
DCGK veröffentlicht Vorschläge für Kodexänderungen 2017
Im November 2017 publizierte die Regierungskommission des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eine Liste mit Vorschlägen, in der auch ein Punkt bzgl. Compliance zu finden ist. Danach ist der Vorstand angehalten ein CMS implementieren, welches sich angemessen an der Risikolage des Unternehmens orientiert. Die Grundzüge sind im Corporate Governance-Bericht offen zu legen. Beschäftige und Dritte (darunter Kunden und Lieferanten) sollen daneben ebenfalls in der Lage sein, Hinweise im Rahmen eines geschützten Whistleblowing-Systems geben zu können.
Quelle: https://www.bvdcm.de/presse/news