Stand 04.02.2015
Gesetz zur Korruptionsbekämpfung
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor sowie zur Vorbereitung der Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats. Hierfür wird die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Strafgesetzbuch) erweitert. Diese setzt zurzeit voraus, dass durch die Bestechung eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft wird. Das Erfordernis der Wettbewerbsverzerrung soll nun entfallen. Darüber hinaus wird die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen und internationalen Amtsträgern erweitert.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 21.01.2015
Kein Regress auf den Mitarbeiter bei Kartellbußen
Thyssen hatte in der mittlerweile schon in zweiter Instanz versucht, Schadensersatz in Höhe von 291 Millionen Euro von dem früheren Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft einzuklagen. Das Bundeskartellamt verpflichtete den Konzern wegen der Beteiligung an dem „Schienenkartell“ zur Zahlung von 191 Millionen Euro. Darüber hinaus einigte sich der Konzern auf einen Vergleich mit der Deutschen Bahn auf die Zahlung von 100 Millionen Euro Schadensersatz. Der Konzern scheiterte in erster Instanz, da das Arbeitsgericht Essen keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Beteiligung des Managers an den Absprachen sah. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf lehnte einen Regress der Kartellbuße ab, da diese gegen ein Unternehmen verhängt wird um rechtswidrig erlangte Wettbewerbsvorteile abzuschöpfen. Kartellbußen gegen Personen hingegen dürfen nur bei Feststellung von persönlichen Fehlverhalten verhängt werden und 1 Million Euro nicht überschreiten.
Thomas Middelhoff wegen Untreue verurteilt
Das Landgericht Essen hat den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Insgesamt soll er sich in 27 Fällen der Untreue und in drei Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe private Flüge und die Kosten einer Festschrift für einen Mentor über das Unternehmen abgerechnet. Der entstandene Gesamtschaden soll sich auf 808.565 Euro belaufen. Middelhoff selbst beteuerte bis zuletzt seine Unschuld.
Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article134329880/Thomas-Middelhoff-zu-drei-Jahren-Haft-verurteilt.html
EU schafft Bankgeheimnis ab
Ab 2017 sollen die Banken der Mitgliedstaaten der EU ihre Bankdaten automatisch austauschen können. Möglich wird der Informationsaustausch durch die Umsetzung des neuen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der den automatischen und grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Finanzströme regelt. Ziel dieser neuen Regelung ist die Bekämpfung von Steuerflucht.
UN-Konvention gegen Korruption
Der Bundesrat hat nun dem Gesetz zur Verschärfung der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass Bestechung und Bestechlichkeit mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Unterzeichner der UN-Konvention aus dem Jahr 2003 verpflichten sich zu einer Bestrafung und Bekämpfung von Korruption von Amtsträgern. Mangels Erfüllung der strafrechtlichen Vorgaben konnte Deutschland die Konvention bisher nicht ratifizieren.
Sponsoring-Affäre bei Volkswagen
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Volkswagen ein Bußgeld verhängt. Grund hierfür war der Abschluss eines Sponsoring-Vertrages mit dem Fußballclub VfL Wolfsburg. VW-Führungskräfte sollen die Verlängerung eines Sponsoring-Vertrages gefordert haben, um ihrerseits einen hoch dotierten Vertrag mit T-Systems weiterzuführen. Gegen die handelnden Manager wurden die Verfahren gegen Zahlung von Auflagen in Höhe von 100.000 bzw. 200.000 Euro eingestellt. Der Konzern habe seine Aufsichtspflicht zur Verhinderung derartiger Vorgänge verletzt, weshalb gegen diesen das Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro verhängt wurde. Gegen die Telekom wurde kein Bußgeld verhängt, da diese den Vorfall bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hatte.
Betrugsverdacht MBB Clean Energy
Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen die Chefs aus Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Clean Energy. Gegenstand der Ermittlungen sind Emission der Mittelstandsanleihe von MBB Clean Energy im Mai 2013. So soll das Unternehmen bei Handelsstart ein Emissionsvolumen von 72 Millionen angegeben haben, wobei sich das tatsächliche Volumen jedoch nur aus 22 Millionen belief. Das Unternehmen selbst geht von einer zeitnahen Einstellung des Verfahrens aus. Anleger haben MBB auf Schadensersatz verklagt.
Bundeskartellamt verhänge Bußgelder gegen Hersteller von Betonpflastersteinen
Das Bundeskartellamt schloss die Ermittlungen gegen Hersteller von Betonpflastersteinen wegen verbotener Preisabsprachen im Zeitraum von Ende 2006 bis Anfang 2010 ab. Die Unternehmen waren Teilnehmer der sogenannten „Unternehmertreffen West bzw. Ost“ in Nordrhein-Westfalen und hatten vereinbart keinen aggressiven Preiswettbewerb zu betreiben. Insgesamt belaufen sich die Bußgelder auf rund 6,2 Millionen Euro. Mildernd wurde berücksichtigt, dass einige Unternehmen mit dem Bundeskartellamt kooperierten. Gegen eines der beteiligten Unternehmen wurde aufgrund der Kronzeugenregelung keine Strafe verhängt.
Presseerklärung vom 11.9.2014
4. EU-Geldwäscherichtlinie soll Steuerflucht verhindern
Ein erklärtes Ziel der 4. EU-Geldwäscherichtlinie soll die Verpflichtung zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in einem Register sein. In der Praxis soll hiermit der Einsatz von Strohmännern und Briefkastenfirmen verhindert werden. Ungeklärt und umstritten ist die Frage, ob nur staatliche Stellen oder alle Bürger in das Register Einsicht nehmen dürfen. Angemerkt wird außerdem, dass sich viele Treuhänder außerhalb Europas, damit außerhalb des Geltungsbereiches der Richtlinie, befinden.
wallstreet online vom 09.09.2014