Compliance-News

Gesetz zur Korruptionsbekämpfung

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor sowie zur Vorbereitung der Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats. Hierfür wird die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Strafgesetzbuch) erweitert. Diese setzt zurzeit voraus, dass durch die Bestechung eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft wird. Das Erfordernis der Wettbewerbsverzerrung soll nun entfallen. Darüber hinaus wird die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen und internationalen Amtsträgern erweitert.

Quelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150115_Korruptionsbekaempfung.html?nn=3433226

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 21.01.2015


Kein Regress auf den Mitarbeiter bei Kartellbußen

Thyssen hatte in der mittlerweile schon in zweiter Instanz versucht, Schadensersatz in Höhe von 291 Millionen Euro von dem früheren Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft einzuklagen. Das Bundeskartellamt verpflichtete den Konzern wegen der Beteiligung an dem „Schienenkartell“ zur Zahlung von 191 Millionen Euro. Darüber hinaus einigte sich der Konzern auf einen Vergleich mit der Deutschen Bahn auf die Zahlung von 100 Millionen Euro Schadensersatz. Der Konzern scheiterte in erster Instanz, da das Arbeitsgericht Essen keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Beteiligung des Managers an den Absprachen sah. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf lehnte einen Regress der Kartellbuße ab, da diese gegen ein Unternehmen verhängt wird um rechtswidrig erlangte Wettbewerbsvorteile abzuschöpfen. Kartellbußen gegen Personen hingegen dürfen nur bei Feststellung von persönlichen Fehlverhalten verhängt werden und 1 Million Euro nicht überschreiten.

Quelle: http://www.finance-magazin.de/risiko-it/compliance/thyssenkrupp-bleibt-auf-millionen-kartellbusse-sitzen/


Thomas Middelhoff wegen Untreue verurteilt

Das Landgericht Essen hat den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Insgesamt soll er sich in 27 Fällen der Untreue und in drei Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe private Flüge und die Kosten einer Festschrift für einen Mentor über das Unternehmen abgerechnet. Der entstandene Gesamtschaden soll sich auf 808.565 Euro belaufen. Middelhoff selbst beteuerte bis zuletzt seine Unschuld.

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article134329880/Thomas-Middelhoff-zu-drei-Jahren-Haft-verurteilt.html


 EU schafft Bankgeheimnis ab

Ab 2017 sollen die Banken der Mitgliedstaaten der EU ihre Bankdaten automatisch austauschen können. Möglich wird der Informationsaustausch durch die Umsetzung des neuen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der den automatischen und grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Finanzströme regelt. Ziel dieser neuen Regelung ist die Bekämpfung von Steuerflucht.

Quelle: http://www.haufe.de/compliance/recht-politik/steuerschlupfloecher-schliessen-eu-schafft-bankgeheimnis-ab_230132_277654.html


 UN-Konvention gegen Korruption

Der Bundesrat hat nun dem Gesetz zur Verschärfung der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass Bestechung und Bestechlichkeit mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Unterzeichner der UN-Konvention aus dem Jahr 2003 verpflichten sich zu einer Bestrafung und Bekämpfung von Korruption von Amtsträgern. Mangels Erfüllung der strafrechtlichen Vorgaben konnte Deutschland die Konvention bisher nicht ratifizieren. 

Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nach-jahrelanger-verzoegerung-gruenes-licht-fuer-anti-korruptions-konvention/10824186.html


 Sponsoring-Affäre bei Volkswagen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Volkswagen ein Bußgeld verhängt. Grund hierfür war der Abschluss eines Sponsoring-Vertrages mit dem Fußballclub VfL Wolfsburg. VW-Führungskräfte sollen die Verlängerung eines Sponsoring-Vertrages gefordert haben, um ihrerseits einen hoch dotierten Vertrag mit T-Systems weiterzuführen. Gegen die handelnden Manager wurden die Verfahren gegen Zahlung von Auflagen in Höhe von 100.000 bzw. 200.000 Euro eingestellt. Der Konzern habe seine Aufsichtspflicht zur Verhinderung derartiger Vorgänge verletzt, weshalb gegen diesen das Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro verhängt wurde. Gegen die Telekom wurde kein Bußgeld verhängt, da diese den Vorfall bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hatte.

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/volkswagen-und-vfl-wolfsburg-bussgeld-in-sponsoringaffaere-a-995671.html


Betrugsverdacht MBB Clean Energy

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen die Chefs aus Vorstand und Aufsichtsrat der MBB Clean Energy. Gegenstand der Ermittlungen sind Emission der Mittelstandsanleihe von MBB Clean Energy im Mai 2013. So soll das Unternehmen bei Handelsstart ein Emissionsvolumen von 72 Millionen angegeben haben, wobei sich das tatsächliche Volumen jedoch nur aus 22 Millionen belief. Das Unternehmen selbst geht von einer zeitnahen Einstellung des Verfahrens aus. Anleger haben MBB auf Schadensersatz verklagt.

Quelle: http://www.manager-magazin.de/finanzen/alternativegeldanlage/betrugsverdacht-bei-anleihe-emittent-mbb-clean-energy-a-998615.html


Bundeskartellamt verhänge Bußgelder gegen Hersteller von Betonpflastersteinen

Das Bundeskartellamt schloss die Ermittlungen gegen Hersteller von Betonpflastersteinen wegen verbotener Preisabsprachen im Zeitraum von Ende 2006 bis Anfang 2010 ab. Die Unternehmen waren Teilnehmer der sogenannten „Unternehmertreffen West bzw. Ost“ in Nordrhein-Westfalen und hatten vereinbart keinen aggressiven Preiswettbewerb zu betreiben. Insgesamt belaufen sich die Bußgelder auf rund 6,2 Millionen Euro. Mildernd wurde berücksichtigt, dass einige Unternehmen mit dem Bundeskartellamt kooperierten. Gegen eines der beteiligten Unternehmen wurde aufgrund der Kronzeugenregelung keine Strafe verhängt.

Quelle:http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2014/11_09_2014_Pflastersteine.html

Presseerklärung vom 11.9.2014


 4. EU-Geldwäscherichtlinie soll Steuerflucht verhindern

Ein erklärtes Ziel der 4. EU-Geldwäscherichtlinie soll die Verpflichtung zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in einem Register sein. In der Praxis soll hiermit der Einsatz von Strohmännern und Briefkastenfirmen verhindert werden. Ungeklärt und umstritten ist die Frage, ob nur staatliche Stellen oder alle Bürger in das Register Einsicht nehmen dürfen.  Angemerkt wird außerdem, dass sich viele Treuhänder außerhalb Europas, damit außerhalb des Geltungsbereiches der Richtlinie, befinden.

Quelle: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/6957330-steuerhinterziehung-geldwaescherichtlinie-steuerflucht-riegel-vorschieben-experten-skeptisch

wallstreet online vom 09.09.2014


 Prozess gegen Ex-Chef der BayernLB gegen Geldauflage eingestellt

Der Prozess gegen den Ex-BayernLB-Chef Michael Kemmer wegen Untreue wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 20000 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm und weiteren Vorständen vor im Jahr 2007 die österreichische Krisenbank Hypo Alpe Adria  leichtfertig gekaut zu und dadurch Geld veruntreut zu haben. Durch den Kauf sollte ein internationales Geldinstitut geschaffen werden, bereits damals waren der marode Zustand der Bank sowie die Verwicklung in illegale Geschäfte bekannt. Drei weitere Verfahren wurden ebenfalls gegen eine Geldauflage eingestellt, gegen zwei weitere Vorstände wird der Prozess aufgrund weiterer Vorwürfe hingegen fortgesetzt.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/prozess-wegen-debakel-um-hypo-alpe-adria-bayernlb-vorstaende-kommen-glimpflich-davon-1.2101986

sueddeutsche.de vom 26.08.2014


Freispruch für Siemens-Manager

Der letzte Prozess der Siemens-Affäre vor dem Landgericht München endete nun mit einem Freispruch für den früheren Vorstand Uriel Sharef. Sharef wurde Untreue vorgeworfen, er soll ein Bestechungssystem in Argentinien gedeckt haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das Gericht kam dem nicht nach und sprach Sharef frei. Das Gericht kritisierte außerdem das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, sie soll unvollständige Akten eingereicht haben.

Quelle: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.landgericht-muenchen-schmiergeld-freispruch-fuer-ex-siemens-manager-69.f66a206f-b22e-4e34-8eb7-f44e43ea826f.html


Interne Compliance-Verstöße bei der Commerzbank AG

Die Commerzbank hat zwei Mitarbeiter ihrer Devisenabteilung wegen Verstoßes gegen interne Richtlinien suspendiert. Die Mitarbeiter sollen erfolglos versucht haben einen Kundenordner zu manipulieren. Ein Bezug zur Währungsmanipulation liegt nicht vor. Nach Bekanntwerden dieser Vorfälle wurden die Mitarbeiter suspendiert. Die Commerzbank hält dies für Einzelfälle, weder die Mitarbeiter noch die Bank haben hiervon profitiert.

Quelle: http://www.welt.de/newsticker/bloomberg/article128261874/Commerzbank-suspendiert-zwei-Mitarbeiter-aus-dem-Devisenbereich.html


 Bundeskabinett plant Ratifizierung des Anti-Korruptions-Übereinkommens

Das Übereinkommen aus dem Jahr 2003 ist zentrale Grundlage für die Bekämpfung von Korruption. Mittlerweile haben 171 von 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen es unterzeichnet. Deutschland konnte dies aufgrund der Regelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung bisher nicht tun. Nachdem dieser nun zum 1. September 2014 neugeregelt wird, ist eine Ratifizierung beim G20-Gipfel im November möglich.

Quelle:http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/20140528_PM_Antikorruptionsuebereinkommen.html


Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Brauereien

Das Bundeskartellamt hat wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen gegen mehrere Brauereien verhängt. Die Geldbußen gegen die 5 Unternehmen betrugen insgesamt 106,5 Mio. €. Die Verantwortlichen sollen sich über mehrere Jahre telefonisch und persönlich über Preiserhöhungen abgesprochen haben. Die Absprachen wurden zunächst zwischen den überregionalen Brauereien getroffen, anschließend auf Sitzungen des Regionalverbandes an regionale Brauereien weitergegeben. Auslöser der Ermittlungen war ein Antrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev). Die Unternehmen kooperierten mit dem Kartellamt und einigten sich auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement).

Quelle:http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2014/13_01_2014_Fernsehbiere.html


BaFin vermutet Goldpreis-Manipulation

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) prüft, ob bei der Festlegung der Goldpreis Insiderwissen missbräuchlich genutzt wurde. Der Edelmetallhandel gilt als intransparent und somit besonders anfällig für Manipulationen. Am Goldfixing sind neben der Deutschen Bank auch die britische Barclays, HSBC, Bank of Nova Scotia und Société Générale beteiligt. Die betroffenen Banken haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Für die Deutsche Bank ist dies nach den Ermittlungen wegen Zins-Manipulationen ein weiterer Tiefschlag.

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bafin-geht-verdacht-auf-goldpreis-manipulation-nach-a-935850.html; http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ermittlungen-der-bafin-aufseher-knoepfen-sich-banken-wegen-moeglicher-goldpreis-manipulation-vor-1.1829115


EEG ist Gegenstand eines Beihilfeverfahrens

Die Europäische Kommission hat ein Beihilfeverfahren gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeleitet. Im Fokus der Ermittlungen steht eine Regelung, die für Unternehmen mit einem besonders intensiven Energieverbrauch Befreiungen von der EEG-Umlage vorsieht. Begründet wird die Befreiung mit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen mit andern europäischen Unternehmen. Die Kommission vermutet hierbei einen Verstoß gegen das Beihilfeverbot des AEUV.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/beihilfeverfahren-wegen-eeg-eu-geht-gegen-oekostrom-rabatt-fuer-deutsche-konzerne-vor-1.1846389